"Sprachrohr" der DJU erhält Hinweis von Presserat
Aufgrund des Verstoßes gegen Ziffer 2 des Pressekodex erteilt die Beschwerdekammer der Redaktion von "Sprachrohr" gemäß §12 Beschwerdeordnung einen Hinweis.
Der Presserat sah in einem Bericht des DJU-Blattes "Sprachrohr" 2 falsche Tatsachenbehauptungen. Die Redaktion stellte das Vorstandsmitglied des DJV-Brandenburg Hans Werner Conen als Rentner dar. DieRecherche war fehlerhaft.
0 Comments:
Kommentar veröffentlichen
<< Home