Sonntag, Juni 19, 2005

"Sprachrohr" der DJU erhält Hinweis von Presserat

Aufgrund des Verstoßes gegen Ziffer 2 des Pressekodex erteilt die Beschwerdekammer der Redaktion von "Sprachrohr" gemäß §12 Beschwerdeordnung einen Hinweis.

Der Presserat sah in einem Bericht des DJU-Blattes "Sprachrohr" 2 falsche Tatsachenbehauptungen. Die Redaktion stellte das Vorstandsmitglied des DJV-Brandenburg Hans Werner Conen als Rentner dar. DieRecherche war fehlerhaft.

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