Donnerstag, Juni 16, 2005

Das Geld anderer Leute

Gestern hat der BJV in seiner Gesamtvorstandssitzung beschlossen, dass er Mitgliedsbeiträge für die privaten Rechtsstreitigkeiten von Froitzheim und Stöckel vergeudet. Bei letzterem hat das Verfahren noch nicht begonnen und kann folglich derzeit noch nicht als verloren bewertet werden.

Bei Froitzheim hat man dagegen die Vorstandsmitglieder in den Glauben versetzt, dass es sich um ein laufendes Verfahren handeln würde. Das Verfahren ist seit Wochen beendet und der BJV muss Tausende € bezahlen. Warum hat man den Vorstandsmitgliedern nicht erklärt, dass es nichts mehr zu gewinnen gibt?

Darf der BJV denn überhaupt Rechtsschutz für eine Beleidigungsklage geben, falls diese nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht? Froitzheim hatte ohne Not ein anderes Mitglied in E-Mails beleidigt und falsche Tatsachen behauptet. Die Mitglieder in Bayern sollten über Konsequenzen nachdenken.

Bei dem Begehren von Stöckel auf Unterlassung handelt es sich um ein Verfahren mit marginalen Erfolgsaussichten und er sollte schon deswegen keinen Rechtsschutz erhalten. Die Aussicht auf Erfolg ist ja bekanntlich ein Kriterium für die Gewährung der Hilfe.

Außerdem ist dieses Verfahren Privatsache von Dr. Stöckel und sollte daher nicht aus Mitgliedsbeiträgen finanziert werden. Vielleicht sollten alle Mitglieder einen Rechtsschutzantrag stellen, die schon einmal gehört haben, es hätte jemand schlecht über sie gesprochen. Im BJV wird so etwas tatsächlich finanziert!

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