Freitag, Mai 27, 2005

Rechtsschutz oder Verschwendung

Regelmäßig spielt sich Ulf J. Froitzheim zum Hüter des guten Tons und dem Retter des Journalismus auf. Da ist es ziemlich peinlich, falls ein Gericht daran Zweifel kund tut. So muss Ulf künftig 2500 € an Herrn Conen je Wiederholungsfall überweisen, falls er nochmals behauptet, Herr Conen sei ein asoziales Subjekt oder gar ein Steuerflüchtling.

Herr Conen ist Fernsehjournalist und war war lange Jahre Reporter, Autorund Produzent des ZDF-Politikmagazins „Frontal. Außerdem produziert er für die Atomindustrie PR-Filme. Sein Firmensitz ist Berlin und sein Steuersitz Deutschland. Lediglich ein Landhaus mit ausgedehnten Ländereien in Frankreich dient ihm zur Entspannung. Diese Informationen wären einfach zu recherchieren gewesen.

Miserable Recherche, üble Nachrede und falsche Tatsachenbehauptung dienten Ulf Froitzheim als Basis für seine Werke. So mußte Ulf auch zurücknehmen, dass Herrn Conen für seine Teilnahme an einer BJV-Veranstaltung Geld zugesagt worden wäre oder er dies verlangt hätte.

Wörtlich schrieb Ulf Froitzheim „auch nur die Reise aus dem Elsass nach München zu bezahlen, geschweige denn Hotel und Honorar für seinen Auftritt, könnte man ... gut und gerne als Veruntreuung von Mitgliedsbeiträgen bezeichnen“. Selbiges sollte man eher der Verbandsführung vorwerfen, falls man Herrn Froitzheim für den Prozess Rechtsschutz gewährt haben sollte.

Herr Conen wollte den übereifrigen Redakteur auf Tagelohnbasis nicht in den finanziellen Ruin treiben und verlangte nur die Rücksendung einer Unterlassungserklärung und nahm zur Schonung des Delinquenten nicht einmal anwaltliche Hilfe in Anspruch. Eine Briefmarke und eine Unterschrift hätten das Problem aus der Welt geschafft.

Nur welcher Teufel hat Ulf geritten, dass er einen Anwalt aus dem Hinterhof eingeschaltet hat? Dieser hatte bei der Verhandlung in München nicht viel mehr beizutragen, wie das Eingeständnis des Fehlverhaltens von Ulf Froitzheim. Der Vergleich wurde von beiden Seiten angenommen.

Natürlich hat sich der Anwalt gelohnt. So wurde der Streitwert von 30.000 € auf 22.500 gesenkt und falls Ulf nochmals falsche Aussagen über die Spesen machen sollte, so kann er dies ohne Strafzahlung an Conen tun. Die Kosten für diesen unsinnigen und überflüssigen Prozess dürften sich auf 5000-6000 € für Ulf, respektive den BJV, belaufen.

Es verbleibt die Frage, ob der Verband diese Rechnung wirklich bezahlen will. Nach meiner Auffassung fehlten für den Rechtsschutz die Chance auf Erfolg und der Wille sich zu verteidigen. Hoffentlich müssen die Mitglieder jetzt nicht die Rechnung bezahlen.

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