Donnerstag, Mai 26, 2005

Zur Erinnerung die Fragen 1-21

1. Wie ist es zu erklären, dass sich in den „Erläuterungen zur Abrechnung 2004“ (abgesehen von nicht bezifferten Kosten für den außerordentlichen DJV-Verbandstag in Frankfurt am Main) keine Hinweise auf Kosten finden, die in Zusammenhang mit der Unterstützung der neuen Verbände in Berlin und Brandenburg und mit den zahlreichen Gerichtsverfahren stehen?

2. Welche Geld- und Sachmittel hat der BJV im Jahre 2004 aufgewendet, die ohne den Ausschluss der Landesverbände Berlin und Brandenburg und ohne die Gründung neuer Landesverbände nicht angefallen wären? Auf welchen Buchhaltungskonten wurden die Aufwendungen verbucht? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

3. Welche Geld- und Sachmittel hat der BJV im Jahre 2005 aufgewendet, die ohne den Ausschluss der Landesverbände Berlin und Brandenburg und ohne die Gründung neuer Landesverbände nicht angefallen wären? Auf welchen Buchhaltungskonten wurden die Aufwendungen verbucht? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

4. Wurden Aufwendungen in beiden Jahren, die im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Landesverbände Berlin und Brandenburg und der Gründung neuer Landesverbände stehen, getrennt von den ursprünglich etatisierten (z.B. auf besonderen Buchhaltungskonten) verbucht?

5. Wurden ursprünglich etatisierte Aufwendungen während des Haushaltsvollzugs in solche für den Ausschluss der Landesverbände Berlin und Brandenburg und die Gründung neuer Landesverbände umgewidmet bzw. erzielte Einsparungen nicht ausgewiesen, sondern in das „Projekt Berlin-Brandenburg“ umgelenkt? Wurden also die von der Mitgliederversammlung genehmigten Finanzmittel ausschließlich für die genehmigten Zwecke verwendet? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

6. Wie lautet die Bezeichnung des Kontos 3001 der Buchhaltung? Zu welcher Kontenart gehört das Konto?

7. Welche Forderungen hat der BJV derzeit gegen welche Dritte? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

8. Ist der Beschluss des DJV-Gesamtvorstands vom 17./18. Januar 2005 die einzige (rechtliche?) Grundlage für das den so genannten neuen Landesverbänden gewährte zinslose Darlehen von 60.000 Euro?

9. Aufgrund welcher Bestimmung der Satzung des DJV ist in dessen Gesamtvorstand über die Darlehen beschlossen worden? Erwächst aus dem Beschluss für den BJV eine rechtliche Verpflichtung?

10. Aufgrund welcher Bestimmung der BJV-Satzung waren die Vertreter des BJV in der Gesamtvorstandssitzung des DJV am 17./18. Januar 2005 ermächtigt, den BJV zur Ausreichung eines 60.000-Euro-Darlehens an Dritte zu verpflichten? Welcher Art ist die Verpflichtung (schriftlicher Vertrag, mündliche Zusage, etc.)? Welche Vertreter des BJV waren bei der genannten DJV-Sitzung anwesend? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

11. Wie ist es zu erklären, dass vor der Darlehens-Verpflichtung im Gesamtvorstand des DJV kein Gremium des BJV, insbesondere nicht der BJV-Gesamtvorstand, mit der Darlehensgewährung befasst und um Entscheidung bzw. Bindungsermächtigung gebeten wurde?

12. Wie ist es zu erklären, dass auch nach der am 17./18. Januar 2005 eingegangenen Verpflichtung keine Befassung mit der Sache insbesondere im BJV-Gesamtvorstand erfolgte?

13. Ist der Darlehensbetrag von 60.000 Euro schon abgeflossen? Wenn ja: Wann und an wen in welchem (Teil-) Betrag? Wenn nein: Wann soll die Zahlung erfolgen? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

14. Trifft es zu, dass die Auszahlung des/der Darlehen nicht an die so genannten neuen Landesverbände, sondern an den DJV-Landesverband Baden-Württemberg erfolgt? Wenn ja: Warum? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

15. Hat der Darlehensgeber BJV die bei Krediten üblichen Sicherheiten erhalten? Wenn ja: Welche Sicherheiten sind das? Wie hat sich der BJV über deren Werthaltigkeit und Verwertbarkeit vergewissert? Wenn nein: Warum wurde auf Sicherheiten verzichtet? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

16. Welche Vereinbarungen wurden mit wem über die Rückzahlung der Darlehen getroffen? Wann spätestens wird der Darlehensbetrag von 60.000 Euro vollständig an den BJV zurückgeflossen sein? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

17. Auf welchen Betrag in Euro verzichtet der BJV unter Zugrundelegung der vereinbarten Laufzeit dadurch, dass er das/die Darlehen zinslos gewährt? Welcher Betrag ergibt sich nach Aufzinsung?

18. Welche Vorkehrungen hat der BJV zur Vermögenssicherung für den Fall der Insolvenz der Darlehensnehmer getroffen? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

19. Wie ist es zu erklären, dass im Haushalt 2005 Aufwendungen für Rechtsverfolgungskosten bzw. Umlagen des Bundesverbands im Zusammenhang mit dem Komplex Berlin-Brandenburg trotz dahingehender Beschlüsse des DJV-Verbandstags in Hannover nicht vorkommen? Rechnet der BJV damit, von den Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzungen vollständig verschont zu bleiben?

20. Aufgrund welcher Ermächtigung durch die Satzung hat welches Gremium des BJV 20.000 Euro als „Anschubfinanzierung“ für das „Bildportal“ zur Verfügung gestellt? (Hierzu wird Einblick in alle relevanten Unterlagen verlangt)

21. Ist das Geld bereits geflossen, ggf. teilweise? Wenn ja: An wen?

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