Donnerstag, Juli 07, 2005

Aufnahme neuer Landesverbände in den DJV rechtswidrig

Pressemitteilung 7. Juli 2005

Landgericht Berlin bejaht Schadensersatzansprüche gegen DJV-Bundesverband

Die Aufnahme von zwei weiteren Landesverbänden in Berlin und Brandenburg durch den Deutschen Journalisten-Verband (DJV) ist nach Auffassung des Landgerichts Berlin rechtswidrig. Im November vergangenen Jahres hatte der DJV-Verbandstag zwei neu gegründete Vereine in Berlin und Brandenburg als Landesverbände aufgenommen: Dagegen haben die in beiden Bundesländern bereits bestehenden Landesverbände - der DJV Berlin und der DJV-Brandenburg - geklagt.

Das Landgericht Berlin stellte nun fest (AZ: 16 O 714/04): Die Aufnahme der beiden neuen Vereine verstößt gegen die Satzung des DJV. Dennoch wird es in beiden Ländern zunächst weiterhin je zwei Landesverbände geben - denn die Aufnahme der neuen Vereine in den DJV-Bundesverband machte das Landgericht nicht rückgängig: Es meinte, die Aufnahme sei ein Vertrag, der gerichtlich nicht anfechtbar sei. Gegen diese Entscheidung werden die klagenden Landesverbände Berufung einlegen.

Die Richter machten zugleich klar, daß der DJV Berlin und der DJV-Brandenburg wegen der rechtswidrigen Aufnahme Schadensersatzansprüche gegen den Bundesverband geltend machen können. Über die Höhe des Schadens wird im November weiterverhandelt - und dieser Schaden wird beträchtlich sein: Es geht hier vor allem um Mitgliedsbeiträge, die den älteren Verbänden fehlen, da inzwischen etwa 1.000 Mitglieder - teils mit massiver Unterstützung des DJV-Bundesverbandes - die Vereine gewechselt haben.

Der Stellv. Vorsitzende des DJV Berlin, Jan Luther, sieht Forderungen in Millionenhöhe auf den DJV zukommen: „Bei 1.000 Wechslern geht es jährlich um Mitgliedsbeiträge von etwa 200.000 Euro. Da die Mitgliedschaft im DJV vielfach eine Mitgliedschaft auf Lebenszeit ist, muß der DJV-Bundesverband mit einer Millionenforderung rechnen. Während der DJV-Bundesverband und seine Landesverbände also einerseits die kleinen neuen Vereine in Berlin und Brandenburg allein im Jahr 2005 mit 330.000 Euro unterstützen, wird er an den DJV Berlin und den DJV-Brandenburg einen noch viel höheren Betrag als Schadensersatz zu zahlen haben. Das wird zu einem wirtschaftlichen Desaster für den DJV-Bundesverband führen.“

Für Torsten Witt, Vorsitzender des DJV-Brandenburg, ist die Auffassung des Gerichts „eine schallende Ohrfeige für den Bundesvorstand“. „Mit der Entscheidung des Landgerichts ist klar: Wir sind die Nummer eins in Brandenburg. Trotzdem sollen wir den rechtswidrig aufgenommen zweiten Landesverband dulden - das verfestigt nur die unklaren Strukturen in den beiden Bundesländern. Für den DJV wäre es höchste Zeit, sich aktiv für eine einheitliche Struktur in Berlin und Brandenburg einzusetzen“.

Der Aufnahme der beiden neuen Vereine in Berlin und Brandenburg war der Ausschluß des DJV Berlin und des DJV-Brandenburg vorausgegangen. Jedoch haben das Kammergericht in Berlin und das Brandenburgische Oberlandesgericht bereits festgestellt, daß diese Ausschlüsse rechtswidrig sind. „Ausschluß und Neuaufnahme kosten den DJV schon jetzt weit mehr als eine halbe Million Euro - die Rechnung zahlen die Mitglieder. Und anstatt nach gemeinsamen Lösungen zu suchen, verweigert der Bundesvorstand hierzu jedes Gespräch“, beklagt Torsten Witt.

Jan Luther, Stellv. Vorsitzender DJV Berlin http://www.djv-berlin.de/
Torsten Witt, Vorsitzender DJV-Brandenburg www.djv-brandenburg.de

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